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Fördermittel – Teil 1

In den nächs­ten Wochen und Mona­ten möch­te der BBFV Euch in einer Serie dar­stel­len, wel­che För­der­mög­lich­kei­ten die bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port­ver­ei­ne haben.

Wir star­ten mit Teil 1, der LSB-Ver­eins­för­de­rung.

Was wird geför­dert? Als Ver­eins­för­de­rung erhält der Ver­ein pro Mit­glied einen
bestimm­ten För­der­be­trag. Die ent­spre­chen­den För­der­mit­tel kön­nen für Ent­gel­te an die im Sport­ver­ein täti­gen Übungs- und Jugend­lei­ter sowie Ver­eins­ma­na­ger, jeweils mit gül­ti­ger Lizenz, für die Beschaf­fung von Sport­ge­rä­ten für den Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb sowie für die Aus­ga­ben sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke des Sport­ver­eins ein­ge­setzt wer­den.
Ent­gel­te an Übungs­lei­ter ohne gül­ti­ge Lizenz dür­fen nicht bezu­schusst wer­den. Bei­spiel­wei­se könnt Ihr Euch über die­se För­der­richt­li­nie die Beschaf­fung von Disc­golf­schei­ben, Disc­golf­kör­ben oder Ulti­mat­schei­ben för­dern lassen.

Wie hoch ist die För­de­rung? Die För­de­rung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eige­nem Ver­eins­mit­glied, wel­ches mit der Jah­res­mel­dung beim LSB gemel­det ist.

Wie erfolgt der Antrag? Die Antrag­stel­lung erfolgt durch den Ver­ein zusam­men mit der jähr­li­chen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jewei­li­gen Jah­res. Der Maß­nah­me­be­ginn vor Ver­trags­ab­schluss wird zuge­las­sen. Die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel wird durch einen pri­vat­recht­li­chen Ver­trag gere­gelt. Die Aus­zah­lung an den Ver­ein erfolgt auf der Grund­la­ge des geprüf­ten Verwendungsnachweises.

Was ist beim Ver­wen­dungs­nach­weis zu beach­ten? Der Zuwen­dungs­emp­fän­ger weist die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung der Mit­tel bis zum 31.10. des lau­fen­den Jah­res durch die Vor­la­ge des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung Bezu­schus­sung ÜL, JL und VM“ und / oder des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke und Sport­ge­rä­te“ nach.
Die Anga­ben in dem Ver­wen­dungs­nach­weis müs­sen mit den Ein­trä­gen in den Büchern und Bele­gen des Ver­eins übereinstimmen.